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   OLG Hamburg, 12.09.1988 - 15 WF 172/88   

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OLG Hamburg, 12.09.1988 - 15 WF 172/88 (https://dejure.org/1988,5991)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.09.1988 - 15 WF 172/88 (https://dejure.org/1988,5991)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. September 1988 - 15 WF 172/88 (https://dejure.org/1988,5991)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 71
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 WF 290/06

    Sachverständiger: Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit auf Grund

    Grundsätzlich hat sich ein Sachverständiger - ebenso wie ein Richter - jeglicher Unsachlichkeit, insbesondere unsachlicher Äußerungen, wie sie durch abfällige, höhnische, ironische, kränkende oder beleidigende Wortwahl zum Ausdruck kommt, zu enthalten (OLG Hamburg, MDR 1989, 71; OLG Stuttgart, MDR 2003, 50; OLG Frankfurt, NJW-RR 1995, 890; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1995, 1498).
  • OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08

    Richterablehnung: Kritische Äußerungen des Vorsitzenden über das Auftreten eines

    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ... 2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u. a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.
  • OLG Nürnberg, 20.10.2008 - 8 W 1997/08

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ...2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u.a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.
  • LG München II, 27.06.2002 - 2 OH 1728/01
    Es ist anerkannt, dass unangemessene Kundgaben und negative Äußerungen eines Richters über eine Partei die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen können (Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., Rdnr. 22 zu § 42 m. w. Nachweisen); dies gilt insbesondere dann, wenn die Partei diese als Herabsetzung empfinden kann (KG in NJW 75, 1842), oder wenn bei ihr der Eindruck entsteht, ihre Sache werde nicht mit dem nötigen Ernst oder in Teilen als überflüssig angesehen (vgl. OLG Hamburg in MDR 89, 71).
  • LSG Bayern, 13.08.2001 - L 5 AR 109/01

    Voraussetzungen eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen

    Heftige Unmutsäußerungen rechtfertigen auch dann die Ablehnung, wenn sie wegen des Verhaltens des Anwalts oder der Partei verständlich erscheinen (vgl. OLG Hamburg, MDR 1989, 71; Münchener Kommentar-Feiber, a.a.O., § 42 Rndr.25); vom Richter wird (zu Recht) mehr Disziplin erwartet als von den anderen Prozessbeteiligten (so ausdrücklich Münchener Kommentar-Feiber, a.a.O.).
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